Information
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 – Geltungsbereich-Vertragsgegenstand
(1)
Vertragsgegenstand sind die kreativen Textarbeiten und Leistungen sowie sämtliche weitere Tätigkeiten von Jana Lorenz.
(2)
Meine AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Kunden erkenne ich nicht an, es sei denn, es wurde der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3)
Diese AGB gelten auch, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von meinen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbracht wird.
§ 2 – Angebot und Vertragsschluss
(1)
Durch mündliche oder schriftliche Annahme eines Angebotes (durch Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung sonstiger Unterlagen) an Jana Lorenz gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
(2)
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass ich innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Textarbeit oder sonstigen Leistung annehmen kann.
§ 3 – Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
(2)
Im vereinbarten Entgelt ist eine einmalige Korrektur durch Jana Lorenz enthalten. Weitere Korrekturen und Änderungswünsche, insbesondere Autokorrekturen, die nach erteilter Freigabe anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3)
Es ist auf den vereinbarten Preis eine 40 prozentige Vorleistung durch den Kunden bei Vertragsschluss binnen Wochenfrist zu erbringen. Nach vollständiger Leistungserbringung durch Jana Lorenz tritt die die Fälligkeit der restlichen 60 Prozent ein. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei mir maßgebend. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag durch den Kunden entsteht ein Einbehaltungsrecht der bereits geleisteten 40 prozentigen Vorleistung.
(4)
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten.
(5)
Für vereinbarte Text-Abonnements, die kontinuierliche Textarbeiten von JanaLorenz beinhalten, ist die Zahlung des gesamten Betrages per Vorkasse abweichend von § 3 Absatz 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu leisten. Das Abonnement behält 1 Jahr ab Zahlungseingang Gültigkeit.
(6)
Ratenzahlungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
(7)
Zahlungen durch Wechsel/ Scheck werden nicht akzeptiert.
(8)
Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder von mir anerkannt wurden.
(9)
Soweit keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, sind Fremd- und Nebenkosten, wie etwa Porto, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Reisen, Hotel etc. gesondert zu vergüten.
(10)
Befindet sich der Auftraggeber mehr als 10 Werktage im Zahlungsverzug, werden von Jana Lorenz Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem gültigen Basiszinssatz geltend gemacht. Bis zur 2. Mahnung werden Mahngebühren i.H.v. 50 Euro erhoben. Mit der 3. Mahnung wird ein Rechtsanwalt bzw. ein Inkassobüro hinzugezogen. Diese Kosten werden bei Zahlungsverzug dem Auftraggeber auferlegt. Diese Regelung gilt ungeachtet der Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber.
§ 4 – Leistungszeit
(1)
Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.
(2)
Soweit die Geltendmachung vton Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
(3)
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Jana Lorenz binnen zwei Wochen ab Auftragsvergabe ein Abstimmungsergebnis verlangen. Sollte die Durchführung der Arbeit weiterhin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich sein, setzt die Gesamtfälligkeit der Zahlung ein.
§ 5 – Urheber- und Nutzungsrechte, Abnahme
(1)
Sämtliche Texte u.a. Arbeiten von Jana Lorenz unterliegen dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei Jana Lorenz, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.
(2)
Im Falle einer Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.
(3)
Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Jana Lorenz berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(4)
Etwaige Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
(5)
Die Verwendung der Arbeiten von Jana Lorenz durch den Auftraggeber gelten als Abnahme der Arbeit. Gleiches gilt bei Zahlungseingang oder entsprechender Abnahmeerklärung. Die Nichtabnahme der Leistung muss binnen Zweiwochenfrist gegenüber Jana Lorenz unter Angabe der Gründe schriftlich angezeigt werden. Eine Abnahmeverweigerung begründet sich nicht durch unwesentliche Abweichungen, wie etwa Zweifelsfälle der Rechtschreibung oder der Druckfarbe.
(6)
Die eigenkreativen Arbeiten für den Auftraggeber dürfen von Jana Lorenz für Eigenwerbung unter Nennung des Namens des Auftraggebers verwendet werden. Von dieser Regelung sind nicht umgesetzte Entwürfe mit erfasst. Der Auftraggeber überlässt Jana Lorenz mindestens zwei einwandfreie Belege unentgeltlich.
§ 6 – Gestaltungsfreiheit, Eigentumsvorbehalt
(1)
Jana Lorenz hat bei der Auftragsbearbeitung Gestaltungsfreiheit. Mithin sind Reklamationen der Gestaltung auszuschließen.
(2)
Es werden keine Eigentumsrechte übertragen, sondern nur Nutzungsrechte an den Entwürfen eingeräumt.
§ 7 – Treuebindung
Jana Lorenz verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus fort.
§ 8 – Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot
Jana Lorenz verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.
§ 9 – Haftung, Mitwirkung, Versand
(1)
Jana Lorenz haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zudem haftet Jana Lorenz nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.
(2)
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Arbeit bzw. Leistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald die Texte, Entwürfe etc. durch den Auftraggeber freigegeben sind.
(3)
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe von Jana Lorenz. Es besteht keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Layouts, der Arbeitsergebnisse und Ideen. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit haftet Jana Lorenz nicht.
(4)
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Jana Lorenz von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
(5)
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
§ 10 – Vertragsbeendigungsklausel
Ich bin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 11 – Erfüllungsort-Rechtswahl-Gerichtsstand
(1)
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs-und Zahlungsort mein Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.
(2)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3)
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag mein Geschäftssitz.